Kurz- und Langzeittherapie
Einer Kurz- oder Langzeittherapie geht immer eine Diagnostik- und Kennenlernphase im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde und/oder der sog. Probatorischen Sitzungen voraus. Eine Kurz- oder Langzeittherapie kann auch aus einer Akutbehandlung heraus entstehen.

Eine Kurzzeittherapie umfasst 2×12 Stunden, die von der Krankenkasse genehmigt werden müssen.
Für eine Langzeittherapie können bis zu 80 Stunden genehmigt werden.
In der Regel wird mit einer Kurzzeittherapie begonnen und im Verlauf das weitere Vorgehen mit allen Beteiligten rechtzeitig besprochen.
Reguläre Psychotherapietermine finden meist 1x in der Woche statt und dauern 50 Minuten. Wie sie gestaltet werden ist sehr individuell und von der Problematik und den Bedürfnissen der Patient*innen abhängig.
Kinder im Kindergarten- und Grundschulalter haben ihre Termine vormittags und am frühen Mittag, Jugendliche am Nachmittag oder – wenn möglich – in ihren Freistunden.
Eltern-,Bezugspersonen- und Familiengespräche sind ein wichtiger Baustein in der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie. Deshalb finden regelmäßige Bezugspersonentermine statt, in der Regel ungefähr alle 4-5 Wochen. Ältere Jugendliche haben natürlich ein Mitspracherecht, ob und wie ihre Eltern in die Therapie mit einbezogen werden.