Gesetzlich Versicherte
Da wir an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmen und als Psychotherapeut*innen für alle gesetzlichen Krankenversicherungen zugelassen sind, entstehen für gesetzlich Versicherte keine Kosten. Sie benötigen keine Überweisung vom Kinderarzt, die elektronische Versichertenkarte des*der Patient*in reicht aus.
Privat Versicherte
Die Kostenübernahme einer Psychotherapie ist bei privaten Krankenkassen sehr unterschiedlich geregelt. Daher ist es empfehlenswert, vor dem Erstgespräch Kontakt mit ihrer Versicherung aufzunehmen und die genauen Konditionen ihres Vertrages zu erfragen und sich die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Die Rechnung wird aufgrund des im Vergleich zu gesetzlich Versicherten deutlich erhöhten Aufwandes und der dazu vergleichsweise geringen Vergütung standardmäßig mit dem 3,5fachen Satz berechnet und direkt an den*die Hauptversicherte*n gestellt.
Mehr zu diesem Thema finden sie hier (Quelle: Deutsche Psychotherapeutenvereinigung).
Beihilfe
Für Beamte übernimmt die Beihilfe einen Teil der Kosten für die Behandlung durch zugelassene Psychotherapeut*innen. Im Allgemeinen übernimmt die Beihilfe etwa 50 Prozent der Kosten. Auch in diesem Fall ist es ratsam, sich vor Behandlungsbeginn die Kostenübernahme schriftlich bestätigen zu lassen. Die Rechnung wird aufgrund des im Vergleich zu gesetzlich Versicherten deutlich erhöhten Aufwandes und der dazu vergleichsweise geringen Vergütung standardmäßig mit dem 3,5fachen Satz berechnet und direkt an den*die Hauptversicherte*n gestellt.
Mehr zu diesem Thema finden sie hier (Quelle: Deutsche Psychotherapeutenvereinigung).
Selbstzahler*innen
Tragen Sie die Kosten für die Psychotherapie selbst, werden Sie wie ein*e Privatversicherte*r behandelt. Die Kosten der Behandlung richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Über die Art, die Dauer und die Kosten der Behandlung werden wir vor Beginn der Behandlung klare, schriftliche Absprachen treffen. Die Rechnung wird aufgrund des im Vergleich zu gesetzlich Versicherten deutlich erhöhten Aufwandes und der dazu vergleichsweise geringen Vergütung standardmäßig mit dem 3,5fachen Satz berechnet und direkt an den*die Hauptversicherte*n gestellt.
Mehr zu diesem Thema finden sie hier (Quelle: Deutsche Psychotherapeutenvereinigung).