Vermutlich haben Sie diese Seite erreicht, wir für Sie und/oder Ihr Kind die Empfehlung einer ambulanten Psychotherapie ausgesprochen haben, diese aber nicht bei uns stattfinden kann.
Oft werden wir gefragt, wie man den*die passende*n Psychotherapeut*in findet.
Die Antwort ist meist: “Eine Mischung aus der*m, der menschlich passt und dem*r, der Zeit hat”.
Nachfolgend möchten wir hier einige Möglichkeiten aufzeigen, ein Therapieangebot zu erhalten.
Gesetzlich Versicherte
Onlinesuche der Kassenärztlichen Vereinigung RLP
https://www.praxisfinder-rlp.de/
Suche nach “Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie”
“Standort” oder “Adresse” auswählen
Ähnlich können Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Saarland oder Hessen vorgehen.
Terminservicestelle der KV RLP (TSS)
https://www.kv-rlp.de/patienten/terminservicestelle/
Telefon: 116 117
Die TSS ist verpflichtet, Patient*innen zeitnah Termine bei Fachärzt*innen, also auch Psychotherapeut*innen zu vermitteln.
Aktuell vermittelt die TSS nur dann Psychotherapietermine, wenn im Rahmen einer durch die TSS vermittelten Psychotherapeutischen Sprechstunde ein “zeitnaher” und “dringender” Bedarf festgestellt wurde.
Ausbildungsinstitute für Psychotherapeut*innen
Alle angehenden Psychotherapeut*innen müssen während ihrer Ausbildung mehrere Behandlungsfälle unter Supervision, also eine ständige fachliche Begleitung und Besprechung mit bereits approbierten und erfahrenen Psychotherapeut*innen, absolvieren. Institute können in ihren Institutsambulanzen durch die große Zahl an angehenden Psychotherapeut*innen entsprechend hohe Zahlen an Therapieplätzen bieten.
Eine Suchmaske, die Sie entsprechend anpassen können findet sich hier:
https://www.piaportal.de/ausbildungsinstitute.0.html
Kostenerstattung
Wenn Sie ihrer Krankenkasse “unzumutbare Wartezeiten bis zur Behandlung” und eine bestimmte Zahl an Absagen von Psychotherapeut*innen nachweisen können, können Sie eine Übernahme der Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis beantragen. Dies ist das sog. Kostenerstattungsverfahren.
Kann die Terminservicestelle (TSS) trotz “dringendem Bedarf” keinen Therapieplatz vermitteln, erhält man auch hier eine Bestätigung, welche die Kostenerstattung erleichtern kann.
Mehr Informationen dafür finden Sie unter:
https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf
Wie Sie Privatpraxen finden, wird unter “Privat Versicherte” erläutert
Privat Versicherte
Onlinesuche der Landessychotherapeutenkammer RLP
2https://www.lpk-rlp.de/no_cache/psychotherapeutensuche.html
Bei Berufsfeld “Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut” auswählen.
Bei Abrechnung “keine Einschränkung” auswählen. Nun werden sowohl Therapeut*innen, die ausschließlich privat behandeln, wie auch niedergelassene Therapeuten*innen mit Kassenzulassung angezeigt.Ähnlich können Sie auch auf den Seiten der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Saarland oder Hessen vorgehen.