Vermutlich haben Sie diese Seite erreicht, weil ihr Kind auf meiner Warteliste für einen festen Therapieplatz steht.
Oft werde ich von Eltern gefragt, wie man den*die passende*n Psychotherapeut*in findet. Meine Antwort ist meist: “Eine Mischung aus der*m, der menschlich passt und dem*r, der Zeit hat”.
Ich freue mich, dass es bei uns menschlich passt. Aufgrund der meist langen Wartezeit aufgrund der Auslastung meiner Praxis, kann es aber Sinn machen, sich weiterhin nach einem freien Therapieplatz in anderen Praxen umzusehen. Nachfolgend möchte ich Ihnen einige Möglichkeiten hierzu aufzeigen.
Gesetzlich Versicherte
Onlinesuche der Kassenärztlichen Vereinigung RLP
https://www.kv-rlp.de/patienten/arztfinder/
Erweiterte Suche auswählen
Bei Fachgebiet “Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeut” eingeben
PLZ und Umkreis auswählen
Alle angezeigten Therapeut*innen haben eine Abrechnungserlaubnis mit den gesetzlichen Krankenkassen.
Ähnlich können Sie auf der Seite der Kassenärztlichen Vereinigung Baden-Württemberg, Saarland oder Hessen vorgehen.
Terminservicestelle der KV RLP (TSS)
https://www.kv-rlp.de/patienten/terminservicestelle/
Telefon: 116 117
Die TSS ist verpflichtet, Patient*innen zeitnah Termine bei Fachärzt*innen, also auch Psychotherapeut*innen zu vermitteln.
Wenn Sie bereits in meiner Praxis waren, haben Sie am Ende der Diagnostikphase das PTV11 Formular erhalten. Dieses “bestätigt” Ihnen das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen psychischen Störung. Dies ermöglicht wiederum der TSS, Ihnen probatorische Sitzungen, bzw. einen Therapieplatz zu vermitteln, sofern Psychotherapeut*innen dort freie Behandlungskapazitäten melden konnten.
Ausbildungsinstitute für Psychotherapeut*innen
Alle angehenden Psychotherapeut*innen müssen während ihrer Ausbildung mehrere Behandlungsfälle unter Supervision, also eine ständige fachliche Begleitung und Besprechung mit bereits approbierten und erfahrenen Psychotherapeut*innen, absolvieren. Institute können in ihren Institutsambulanzen durch die große Zahl an angehenden Psychotherapeut*innen entsprechend hohe Zahlen an Therapieplätzen bieten.
Eine Suchmaske, die Sie entsprechend anpassen können findet sich hier:
https://www.piaportal.de/ausbildungsinstitute.0.html
Kostenerstattung
Wenn Sie ihrer Krankenkasse “unzumutbare Wartezeiten bis zur Behandlung” und eine bestimmte Zahl an Absagen von Psychotherapeut*innen nachweisen können, können Sie eine Übernahme der Kosten einer Behandlung in einer Privatpraxis beantragen. Dies ist das sog. Kostenerstattungsverfahren.
Mehr Informationen dafür finden Sie unter:
https://www.bptk.de/wp-content/uploads/2019/01/BPtK_Ratgeber_Kostenerstattung_2.pdf
Wie Sie Privatpraxen finden, wird unter “Privat Versicherte” erläutert
Privat Versicherte
Onlinesuche der Landessychotherapeutenkammer RLP
2https://www.lpk-rlp.de/no_cache/psychotherapeutensuche.html
Bei Berufsfeld “Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut” auswählen.
Bei Abrechnung “keine Einschränkung” auswählen. Nun werden sowohl Therapeut*innen, die ausschließlich privat behandeln, wie auch niedergelassene Therapeuten*innen mit Kassenzulassung angezeigt.Ähnlich können Sie auch auf den Seiten der Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg, Saarland oder Hessen vorgehen.